Ablauf

Der Ablauf vom ersten Gespräch bis zum Beginn der Therapie ist klar und strukturiert. 

Es ist mir ein Anliegen, dass Sie während jeder Phase umfassend informiert sind.

Schritt 1

Erstgespräch

In einem Erstgespräch (psychologische Sprechstunde) lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Situation und klären Ihre Fragen und Erwartungen an eine Therapie. 

Daran anknüpfend können organisatorische Fragen geklärt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Schritt 2

Probatorische Sitzungen

Vor Beginn der therapeutischen Behandlung finden probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und der Überprüfung, ob eine psychotherapeutische Behandlung angeraten ist. 

Auch werden wir gemeinsam Ihre Ziele für die Therapie erarbeiten und Schritte in Richtung auf diese Ziele festlegen. 

Schritt 3

Therapie

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen startet die eigentliche Therapie, in der wir gemeinsam von Gespräch zu Gespräch auf Ihre Ziele hinarbeiten. 

Zwischen den Sitzungen können Sie Übungen durchführen und kleine bzw. mit der Zeit auch wachsende Aufgaben bearbeiten, die Teil der Therapie sind und deren Wirksamkeit verbessern. 

Wir werden gemeinsam auf das für Sie geeignete Tempo achten, denn Veränderungen brauchen Zeit und Geduld..

Veränderung beginnt mit dem ersten Schritt

Es erfordert manchmal Mut, sich Hilfe zu suchen, wenn man selbst nicht mehr weiterkommt, besonders wenn man überlegt, eine Psychotherapie zu beginnen. 

Der Entschluss, diesen Schritt zu gehen, zeugt jedoch von Stärke und einem Bestreben nach positiver Veränderung. 

Privatpraxis

Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot an:

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
  • für gesetzlich Versicherte kann eine Behandlung über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ erfolgen

Kostenübernahme

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, gültig ab 01.07.2024 (Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen genannt). 

Bei Vorliegen einer Indikation (begründete Diagnose) werden die Kosten in der Regel von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in Höhe des 2,3-fachen Satzes übernommen. 

  • Wenn Sie privatversichert sind oder beihilfeberechtigt, empfehle ich, dass Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Kostenübernahme und Modalitäten (z.B. ob und welche Form von Antrag nötig ist) erkundigen, da in Ausnahmefällen psychotherapeutische Behandlungen nicht oder nur zum Teil erstattet werden. 
  • Wenn Sie gesetzliche versichert sind und an einer Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren interessiert sind, berate ich Sie gerne dazu. 

Gerne informiere ich Sie vorab transparent über Kosten und Ablauf.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.